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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Arno Nell Yaay Co.

 

(A) VERMITTLUNG VON IMMOBILIEN

 

GÜLTIGKEIT

 

Mit der Verwendung des unseres Angebots erkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung eines Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme bezüglich eines angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer. Desgleichen gilt bei der Kontaktaufnahme für eine Beratungsleistung oder zur Vermittlung einer Finanzierung.

 

ANGEBOTE / WEITERGABE

 

Die von uns gemachten, objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Eigentümers. Unsere Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Ist die von uns angebotene Vertragsgelegenheit dem Empfänger bereits bekannt, hat er uns dieses unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung des Nachweises schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dieses, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluss ursächliche Tätigkeit an. Alle Informationen, einschließlich unserer Objektnachweise sind nur für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Wird gegen diese Verpflichtung seitens des Kunden verstoßen und schließt der Dritte, oder andere Personen an die dieser die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

EIGENTÜMERANGABEN

 

Wir weisen nochmals darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Informationen auf den Angaben des Eigentümers oder einem von diesem beauftragten Dritten gemacht wurden und von uns nicht überprüft wurden. Es ist Aufgabe des Kunden, sich über die Richtigkeit der Informationen zu informieren. Wir übernehmen für die Richtigkeit der weitergegebenen Angaben keine Haftung.

 

DOPPELTÄTIGKEIT

 

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

 

INFORMATIONSPFLICHT

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages bzw. Mietvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Käufers oder Mieters bei dem Makler nachzufragen, ob der Nachweis und die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.

 

PROVISIONSPFLICHT

 

Bei Zustandekommen eines Vertrages durch uns sind die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Provisionen zu zahlen. Der Anspruch besteht auch dann, wenn infolge unserer Vermittlung oder auf Grund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen wird. Die bereits für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.

 

FOLGEGESCHÄFT

 

Eine Provision steht uns auch dann zu und gilt als vereinbart, wenn im zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Objekt weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem von uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.

 

PROVISION UND FÄLLIGKEIT

 

Die in den jeweiligen Angeboten genannte Provision ist mit Zustandekommen eines wirksamen notariellen Kaufvertrages, bei Mietverträgen mit Abschluss des Mietvertrages verdient. Sie ist mit dem Vertragsdatum, in Fällen aufschiebender Bedingungen, nach deren Eintreten zur Zahlung fällig.

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Angaben des Eigentümers oder des Vermieters. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben kann nicht übernommen werden. In jedem Fall haften wir, auch für sonstige Ansprüche auf Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme einer Haftung aus Vorsatz, verjähren innerhalb von drei Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch drei Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages, längstens jedoch nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften.

 

 

(B) VERMITTLUNG VON FINANZIERUNGEN

 

§ 1 Rechte und Pflichten des Finanzierungsvermittlers

 

Bei der Ausführung seines Auftrages hält der Finanzierungsvermittler die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ein. Der Finanzierungsvermittler berät den Auftraggeber über geeignete Finanzierungsformen. Dazu vermittelt er Darlehen gemäß einem qualifizierten Angebot bzw. Finanzierungsvorschlag, der sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form vorgelegt werden kann. Er unterstützt den Auftraggeber bei der Vorbereitung des Darlehens- bzw. Förderantrags. Der Finanzierungsvermittler beschafft nach Möglichkeit die notwendigen Fremd-, Eigen- oder Fördermittel oder sonstige Finanzierungsmittel zu den marktüblichen Konditionen. Die Annahme des Kreditvermittlungsvertrages durch den Finanzierungsvermittler bietet keine Gewähr für einen erfolgreichen Abschluss eines Darlehensvertrages. Der Finanzierungsvermittler ist nicht verpflichtet, Kostenrechnungen Dritter zu kontrollieren oder Gebührenbescheide von Ämtern und Behörden auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.

 

§ 2 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber erteilt wahrheitsgemäß und umfassend Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse. Der Auftraggeber hat dem Finanzierungsvermittler von allen Umständen Kenntnis zu geben, die für die Finanzierungsentscheidung des Auftraggebers von Bedeutung sein können. Dabei braucht der Finanzierungsvermittler allerdings besondere Nachforschungen nicht anzustellen. Der Auftraggeber übergibt alle zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen. Von einer Aufgabe seiner Finanzierungsabsicht, einer anderweitigen Kreditaufnahme oder von sonstigen Umständen, die für die Ausführung dieses Finanzierungsvermittlungsvertrages von Bedeutung sind, wird der Auftraggeber den Finanzierungsvermittler unverzüglich unterrichten. Der Auftraggeber entbindet mit Abschluss dieses Finanzierungsvermittlungsvertrages den bzw. die Darlehensgeber von der Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Vermittler.

 

§ 3 Hauptvertrag

 

Hauptvertrag ist jeder Vertragsabschluss des Auftraggebers mit einem Dritten, sofern der Abschluss auf einer Information, einer Mitwirkung oder einer sonstigen Tätigkeit des Finanzierungsvermittlers beruht und der mit diesem Finanzierungsvermittlungsvertrag erstrebte Zweck erreicht wird.

 

§ 4 Haftungsbegrenzung

 

Die Haftung des Finanzierungsvermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

§ 5 Vertraulichkeit

 

Auftraggeber und Finanzierungsvermittler sind nicht befugt, im Zusammenhang mit diesem Vermittlungsvertrag erlangte Kenntnisse weiter zu geben.

 

§ 6 Vertragsdauer

 

Das Vertragsverhältnis endet, ohne das es einer Kündigung bedarf nach zwölf Monaten. Darüber hinaus endet es automatisch mit der erfolgreichen Vermittlung des eingangs beschriebenen Kredites.

 

§ 7 Außerordentliche Kündigung

 

Der Auftraggeber kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen durch eingeschriebenen Brief kündigen. Der Finanzierungsvermittler kann die Erstattung der ihm bis dahin entstandenen Kosten verlangen. Der Finanzierungs-vermittler kann den Vertrag durch eingeschriebenen Brief kündigen, wenn besondere Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine Beschaffung der Finanzmittel wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Als besonderer Umstand gilt insbesondere die nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Auftraggeber und Finanzierungsvermittler, beispielsweise durch unwahre oder tatsächlich unzutreffende Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Auftraggebers. In Fällen außerordentlicher Kündigung seitens des Finanzierungsvermittlers bestehen für den Auftraggeber keine Ansprüche jedweder Art.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

 

Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der oben getroffenen Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

(C) UNTERNEHMENSBERATUNG

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Arno Nell Yaay Co., im Folgenden 'Yaay Co.' genannt, gegenüber Kunden. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

 

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

§ 1 Allgemeines

 

(1) Yaay Co. richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.

 

(2) Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.

 

(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Yaay Co. und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, der Gerichtstand von Arno Nell, Yaay Co.Yaay Co. ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

§ 2 Umsatzsteuer und Zahlung

 

(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.

 

(2) Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann Yaay Co. nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten.

 

(3) Yaay Co. stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus. Beim Erwerb von Dokumenten über den Online-Shop darf Yaay Co. die Rechnung auch als PDF-Datei per E-Mail übermitteln.

 

§ 3 Haftung

 

(1) Yaay Co. haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

(2) Schadenersatzansprüche außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann ein Kunde gegenüber Yaay Co. nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von Yaay Co. der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

 

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. § 4 Aufrechnung und ZurückbehaltungsrechtDas Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche von Yaay Co. anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Datenschutz

 

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Yaay Co. auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Yaay Co. selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

 

(2) Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.

 

(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Yaay Co. ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.2 BESONDERE BESTIMMUNGEN DER UNTERNEHMENSBERATUNG

 

§ 6 Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung

 

(1) Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Art der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung werden durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Yaay Co. und dem Kunden festgelegt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

(2) Die Leistungen von Yaay Co. sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Kunde die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt.

 

§ 7 Pflichten des Kunden

 

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit von Yaay Co. zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit Yaay Co. die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, hat der Kunde die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.

 

(2) Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Durchführung der Beratung eingesetzten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Yaay Co. vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

 

§ 8 Pflichten von Yaay Co.

 

Yaay Co. ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung, so erfüllt Yaay Co. eine sich daraus gegenüber dem Kunden erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass Yaay Co. die gegen den Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehenden Regressansprüche dem Kunden abtritt.§ 9 Schutz der ArbeitsergebnisseDie von Yaay Co. angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Yaay Co. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.

 

 

(D) TEILUNWIRKSAMKEIT

 

Schriftliche und mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für eine ungewollte Regelungslücke. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

 

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